Landesregierung ThĂŒringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von ThĂŒringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen, ohne mĂŒhsam und ggf ĂŒber ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu mĂŒssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden ĂŒberprĂŒfen lassen.

Menschenrechtler aus Mexiko widersprechen AuswÀrtigem Amt

Im Rahmen einer Fragestunde im Bundestag hatte Böhmer der Linkspartei-Abgeordneten Heike HÀnsel geantwortet (Pdf-Dokument, Seite 6841):

„Als ich in Mexiko war, habe ich natĂŒrlich sehr lange und ausfĂŒhrliche GesprĂ€che mit den Menschenrechtsorganisationen gefĂŒhrt. (…) Ich habe die Menschenrechtsorganisationen gefragt, wie sie zum Gedanken eines Sicherheitsabkommens stehen. Dazu haben sie sich grundsĂ€tzlich bejahend geĂ€ußert.“