Bundeswehr-Einsatz Artikel 87, 91 Grundgesetz: Land bedeutet immer noch Bundesland

Die TĂŒrkei als Mitglied des Nordatlantik-Pakts unterstĂŒtzt diejenigen Marodeure, die fĂŒr blutige Unruhe in der Region sorgen, lĂ€sst die ParamilitĂ€rs ĂŒber die Grenze und versorgt ihre Verwundeten in dafĂŒr geschaffenen grenznahen tĂŒrkischen KrankenhĂ€usern.

Die N.A.T.O.-Staaten U.S.A. und Kanada schicken MilitÀrs und Waffen um genau diese Söldner zu bekÀmpfen. N.A.T.O. gegen N.A.T.O. und jeder gegen jeden, so sieht es aus.

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GrĂŒn gewĂ€hlt – schwarz Ă€rgern. PIRATEN bezeichnen Koalitionsvertrag als Offenbarungseid

Kein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Keine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat. Keine verbindliche StĂ€rkung direkter demokratischer Beteiligung. Beim Informationsfreiheitsgesetz wird vor allem Wert auf das ZurĂŒckhalten von Informationen gelegt. Bei der Energiewende gibt es keine konkreten Ideen, wie die Ziele zum Ausbau der Windenergie erreicht werden können. Aber immerhin soll das Parlament ein wenig mehr Rechte bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes erhalten.

„Bestandsdatenauskunft“: Die BĂŒrgerrechtsbewegung verliert andauernd, weil sie keine ist

Jede etablierte Partei, auch „Die Linke“, auch die Piratenpartei, hat das Grundgesetz bereits in Frage gestellt (Chronologie der Freunde des Grundgesetzes e.V.). Keine verteidigt es. Heute beschloss nun der Bundesrat das Stasi 3.0 Gesetz zur „Bestandsdatenauskunft“, was zuvor der Bundestag in seiner mittlerweile ĂŒblichen (und nur durch eine allparteiliche GeschĂ€ftsordnungs-Omerta im „Ältestenrat“ erklĂ€rbare Weise) abgenickt hat. Vor dem Beschluss des Bundesrats hatte eine „Zivilgesellschaft“ aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband (D.J.V.), der Neuen Richtervereinigung (N.R.V.), den Reporter ohne Grenzen (R.O.G.), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (d.j.u.), des Komitees fĂŒr Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz fĂŒr Telefonseelsorge und Offene TĂŒr, der Humanistischen Union und des OrganisationsbĂŒros der Strafverteidigervereinigungen das ĂŒbliche devote Klagelied angestimmt. Das Wort „BĂŒrgerrechte“ tauchte in der gesamten ErklĂ€rung nicht ein einziges Mal auf. Geschweige denn das Wort „BĂŒrgerrechtsbewegung“.