„Bestandsdatenauskunft“: Die BĂźrgerrechtsbewegung verliert andauernd, weil sie keine ist

Jede etablierte Partei, auch „Die Linke“, auch die Piratenpartei, hat das Grundgesetz bereits in Frage gestellt (Chronologie der Freunde des Grundgesetzes e.V.). Keine verteidigt es. Heute beschloss nun der Bundesrat das Stasi 3.0 Gesetz zur „Bestandsdatenauskunft“, was zuvor der Bundestag in seiner mittlerweile Ăźblichen (und nur durch eine allparteiliche Geschäftsordnungs-Omerta im „Ältestenrat“ erklärbare Weise) abgenickt hat. Vor dem Beschluss des Bundesrats hatte eine „Zivilgesellschaft“ aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband (D.J.V.), der Neuen Richtervereinigung (N.R.V.), den Reporter ohne Grenzen (R.O.G.), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (d.j.u.), des Komitees fĂźr Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz fĂźr Telefonseelsorge und Offene TĂźr, der Humanistischen Union und des OrganisationsbĂźros der Strafverteidigervereinigungen das Ăźbliche devote Klagelied angestimmt. Das Wort „BĂźrgerrechte“ tauchte in der gesamten Erklärung nicht ein einziges Mal auf. Geschweige denn das Wort „BĂźrgerrechtsbewegung“.

Hartz IV – Rote Karte fĂźr die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht müsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes für die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?

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