Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will.

Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen

Während im Schatten von Operation Asyl die Flüchtlingsheime in der Republik brennen, laufen die nach Kriegsausbruch in 2001 geschaffenen und in 2011 zum zweiten Mal verlängerten Terrorgesetze Ende 2015 erneut aus. Mit dem Auslaufen vom „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“, Pendant des 2001 blitzkriegartig in den Vereinigten Staaten installierten „Patriot Act“, würden Geheimdienste und Geheimpolizeien eine Reihe bisheriger Vollmachten und Ermächtigungen über die Bevölkerung verlieren. Da kommt natürlich auch „rechter Terror“ recht günstig für den Apparat, dessen Unterwanderung und Steuerung auch der rechtsextremen Szene für den staatssicheren Zweck im wahrsten Sinne des Wortes legendär ist.

Derweil macht das Parlament natürlich Urlaub und dessen „Opposition“ begreift noch weniger als sie tut. Dabei tut sie schon nichts.

Eine Analyse und unvollständige Zusammenfassung.

Landesverrat: Altmaier nach Kritik am B.N.D. plötzlich in der Bredouille

Gestern spricht Kanzleramtsleiter Peter Altmaier von einem „Eigenleben“ des Bundesnachrichtendienstes und kündigt an, dessen Kollaboration mit einer fremden Macht nun endlich zu „klären“. Noch am selben Tag wird er durch den „Tagesspiegel“ in direktem Zusammenhang mit der vom Apparat wegen angeblichem Landesverrat gegen Netzpolitik.org initiierten und mittlerweile in sich zusammengebrochenen Kampagne in Verbindung gebracht.

Und die dümmsten Linken, Sozens, Bürgerrechtler – mit einem Wort: Akademiker- der Welt verstehen wieder einmal nichts.

Affäre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen Bürgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine Erläuterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der Affäre außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritäres oder gar totalitäres Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die Pflichterfüllung nach dem Grundgesetz über Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewählten Repräsentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafür), zu groß. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe:

Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung

Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer Bürgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geäußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben.