Es ist Republikparteitag

Der heutige GrĂŒĂŸaugust in Bellevue, BundesprĂ€sident Frank-Walter Steinmeier, ist nach dem Zusammenbruch der scheinbar alternativlosen Machtarchitektur seiner Ewigen Kanzlerin genau in der Situation, in der ich ihn schon seit Jahrzehnten sehen wollte. Verzweifelt wendet er sich nun, bitte, bitte, an deren Ewige Partei, ohne sie allerdings beim Namen zu nennen: die immer noch unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ agierende GmbH, mit ihrem derzeitigen GeschĂ€ftsfĂŒhrer: Martin Schulz. Doch, irgendwie, eine „große Koalition“! Bitte, bitte!

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechnung ohne den Wirt

Eine EinschĂ€tzung zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezĂŒglich der behandelten EilantrĂ€ge gegen Begleitgesetze vom internationalen „Vertrag ĂŒber StabilitĂ€t, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion“ (Fiskalpakt), sowie zum „EuropĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM).

Gehen wir gleich in die Details.

VerfassungsgerichtsprĂ€sident: Grundgesetz ist EU-Recht ĂŒbergeordnet

Bereits am Donnerstag, dem 1. MĂ€rz, wurde im Landtag des Bundeslandes Hessen auf Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner eine Veranstaltung abgehalten. Die Veranstaltung “Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der EuropĂ€ischen Einigung” traf mit 500 Teilnehmern auf durchaus großes Echo, wenn auch nicht in der Berichterstattung von Staatssendern und Informationsindustrie. Der PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle konstatierte anlĂ€sslich dieses gesellschaftlichen Ereignisses ein paar Fakten, die Kanzlerin Angela Merkel am nĂ€chsten Tag wohl irgendwie vergessen zu haben schien. Diese saß nĂ€mlich freitags in BrĂŒssel und verlor bei der Unterzeichnung ihres “Fiskalpakts” durch den obersten EU-Regierungsrat kein Wort ĂŒber ihren Chef und dessen Anweisungen.

Merkels Chef. Das ist das Grundgesetz. Wir verstehen uns