Norwegen ist wie Liechtenstein und Island kein Vollmitglied in der E.U., jedoch wirtschaftlich durch die Beteiligung an der „EuropĂ€ischen Freihandelsassoziation“ (E.F.T.A.) mit dieser wirtschaftlich und politisch teilweise verflochten. FĂŒr die KlĂ€rung von „Streitigkeiten“ beansprucht nun der sogenannte „E.F.T.A.-Gerichtshof“ („Court of Justice of the European Free Trade Association States“) ZustĂ€ndigkeit – obwohl er ein demokratisch oder gar verfassungsrechtlich nie legitimiertes, nichtstaatliches Konstrukt ist, was sich ausschlieĂlich auf das am 2. Mai 1992 in Porto von den Regierungen der „EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft“ unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen den E.U.- und E.F.T.A.-Mitgliedstaaten beruft. RĂŒckblick: Die „EuropĂ€ische Wirtschaftsgemeinschaft“ wurde erst Anfang 1993 kurz in „EuropĂ€ische Gemeinschaft“ umbenannt. Zeitgleich wurde die „EuropĂ€ische Union“ (E.U.) gegrĂŒndet, welche bis Ende 2009 parallel mit der „EuropĂ€ischen Gemeinschaft (E.G.) existierte, welche durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags aufgelöst wurde. Die Entscheidungen dieses E.F.T.A.-„Schiedsgerichts“ nun sind offiziell nur Empfehlungen, die die Justiz der drei souverĂ€nen Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zur Kenntnis nehmen aber keinesfalls folgen muss. Rechtlich sind sie belanglos. Im Gegensatz zu den weltweit derzeit mit allen (auĂer demokratischen) Mitteln durchgesetzten „Freihandelsabkommen“ wie T.T.I.P. oder C.E.T.A. Im Unterschied zu dem E.F.T.A.-Schiedsgericht sollen bei den jetzigen Freihandelsabkommen die Schiedsgerichte dem staatlichen und internationalen Recht ĂŒbergeordnet werden. Nichtsdestotrotz können diese „Empfehlungen“ dieser gesetzlosen „E.F.T.A.-Handels-Schiedskommission“ fĂŒr…