Wenn nun die Bundesregierung behauptet, sie könnte keine völkerrechtliche Einordnung des tĂŒrkischen Einmarsches vornehmen, verweist das darauf, dass sie selbst und im Rahmen von EU und NATO die GĂŒltigkeit des Völkerrechts in Bezug auf Syrien schon zuvor kontinuierlich und systematisch negiert hat. Das begann bereits mit der quasi-Anerkennung einer Exilregierung und der Unterwanderung von SouverĂ€nitĂ€tsrechten des syrischen Staates, zunĂ€chst bei humanitĂ€rer Hilfe, spĂ€ter auch bei Waffenlieferungen. Im Mai 2013 hat sie die Aufhebung der EU-Sanktionen gegenĂŒber Syrien mitgetragen, um Waffenlieferungen Frankreichs und GroĂbritanniens an AufstĂ€ndische zu ermöglichen. Bereits nach den ersten ZwischenfĂ€llen an der Grenze zur TĂŒrkei hat sie sich hinter die tĂŒrkische Lesart gestellt, dass dies einen Angriff auf die TĂŒrkei darstellen und militĂ€rische GegenmaĂnahmen rechtfertigen wĂŒrde, u.a. nachdem die TĂŒrkei im Oktober 2012 Konsultationen nach Artikel vier des NATO-Vertrages beantragt hatte. Darauf folgte die von der NATO koordinierte Stationierung deutscher Patriot-Luftabwehrsysteme in der TĂŒrkei.