Ugandas bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichts für Rede- und Pressefreiheit

Die weisen Richter: jeder kann laut Verfassung seine Meinung sagen, sei es in hochgebildeter geschliffener oder rülpsig ungeschliffener Gossensprache – schliesslich gibt es verschiedene Orte der Herkunft, Paläste oder Slums – auch ein Vorwurf des Mordes aus politischen Motiven gegen die Regierung gilt seit gestern wieder in Uganda als Meinungsfreiheit und wäre ansonsten eine Gefahr für die Demokratie. Am Mittwoch, den 25.August 2010 gab das Verfassungsgericht in Uganda seine Entscheidung über das „Gesetz der Aufwiegelung der Nation“ bekannt, die vom Rechtspfleger des Gerichtshofs, Asaph Ntengye Ruhinda vorgelesen wurde und in der es heisst, dass dieses Gesetz fundamentale Grundrechte der Rede- und Meinungsfreiheit verletzen würde.

EiaPoppeia: das singende klingende Becherchen eiPott

Auweija, dass tut weh, ein runder Apfel mag keine Eier Ein simpler Eierbecher für den Frühstückstisch war dem angeblich so grossen, aber keinesfalls grosszügigen Red Apple einen überaus kleinlichen Gerichtsprozess wert, als ob ein Plastehaushaltsgegenstand jemals auf wunderbare Weise eine Konkurrenz für den HighTec-Riesen werden könnte und zu Jodeln beginnen würde. Das ist dann immer noch je nach Temperament dem das Ei verspachtelnden Geniesser vorbehalten, der vor Freude über das genau richtig weich gekochte Ei (was beileibe keine Selbstverständlichkeit darstellt) in Juchzer und Trällern ausbrechen kann – so wie Takeo Ischi den Tag mit einem Jodler anzufangen pflegt:

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Bundesverfassungsgericht: Urteil zu Werbungskosten bei Arbeitsplatz in Wohnung

Viele Bürger bekamen die Aufwendungen für ihren Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nicht oder nur unvollständig zurückerstattet, da das Finanzamt die Hürden für die Anerkennung immer höher legte. Für diese ist das in einer heute veröffentlichten Pressemeldung gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Bedeutung und es gibt nicht wenige, die es mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen werden.

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Bayer Schering: Duogynon-Opfer reichen Klage ein

Das Magazin DER SPIEGEL berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Klage von Medikamenten-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer aus.

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AUTO CLUB EUROPA: EU-Knöllchen verstösst gegen deutsches Grundgesetz

2. Verkehrsrechtstag des ACE Auto Club Europa am 25. und 26.Juni in Erfurt beruft sich auf deutsches Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag In Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen fand bis zum 26.Juni eine Konferenz des ACE Auto Club Europa statt, auf der Verkehrsrechtsexperten und Juristen ganz klar deutlich machten, dass das Grundgesetz Deutschlands höher steht als EU-Recht und wiesen dabei auf das Lissabon-Urteil vom 30.06.09 des Bundesverfassungsgerichtes hin.

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