Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die Hürden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestärkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des Polizeipräsidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 1. März 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem Kläger recht. (1) Unter Punkt 2b in der Urteilsbegründung hiess es: „Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschüchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefährlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“

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Ehemaliger israelischer Brigadegeneral mit Tapferkeitsmedaille Hauptverdächtiger des illegalen Organhändler-Rings

Meir Zamir prellte zusätzlich die verführten Spender um ihren vereinbarten „Lohn“ Die Polizei in Israel hat vor wenigen Tagen sechs Hauptverdächtige in dem Skandal um illegalen Organhandel festgenommen, darunter den 62-jährigen Brigadegeneral (Reserve) Meir Zamir aus Rishon Letzion, der eine Tapferkeitsmedaille für Leistungen im Jom-Kippur-Krieg erhalten hatte sowie zwei Anwälte.

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Bundesarbeitsgericht: Betriebsräten politische Aktionen in der Firma erlaubt

Parteipolitische Werbung bleibt weiterhin, wie im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt ist, verboten Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zu Gunsten der freien Meinungsäusserung gefällt. Eine Firma war gegen ihren eigenen Betriebsrat vor Gericht gezogen, der sich erlaubt hatte, im Jahre 2003 seine Stimme gegen den Irak-Krieg zu erheben und einen Aufruf „Nein zum Krieg“ verfasst hatte.

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Jagd nach Bussgeldern – Einnahmequelle EU-Autofahrer

Deutsche Autofahrer im europäischen Raum bekommen bald die „harmonischen“ Auswirkungen der Europäischen Union in ihrem Geldbeutel zu spüren – ab 1.Oktober will Bundesjustizministerium Auslands-Knöllchen eintreiben. Welchen „Segen“ die Europäische Union für ihre Bürger bereit hält, wird vor allem die Autofahrer erfreuen, die mobilisiert durch diese vereinigten Lande reisen. Es geht um die schnell einmal eingefangenen und gefürchteten Knöllchen in besuchten europäischen Nachbarländern wegen diverser Verkehrsdelikte und es gibt nicht wenige, die Bekanntschaft mit den bunten Zetteln der Ordnungsbehörden gemacht haben.

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