Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Die Auslieferung von Assange würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen

Eine der berüchtigtsten Veröffentlichungen von WikiLeaks war das Video „Collateral Murder“ von 2007, das einen Apache-Hubschrauber der US-Armee zeigte, der auf unbewaffnete Zivilisten in Bagdad zielte und auf diese schoss. Mehr als 12 Zivilisten wurden getötet, darunter zwei Reporter von Reuters und ein Mann, der kam, um die Verwundeten zu retten. Zwei Kinder wurden verletzt. Dann fuhr ein Panzer der U.S. Army über eine der Leichen und riss sie in zwei Hälften. Diese Handlungen stellen drei verschiedene Kriegsverbrechen nach den Genfer Konventionen und dem Feldhandbuch der US-Armee dar.

Assanges Fall steht für das „Versagen des westlichen Rechts“, sagt Nils Melzer von der UNO

Aber diese Appelle werden wahrscheinlich auf taube Ohren stoßen. Im Fall von Assange ist klar, wer das Sagen hat, und dass sogar europäischen Regierungen den Forderungen der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert waren. Und doch folgen die westlichen Nationen in ihrer eigenen Torheit dem Beispiel der USA – unsere Demokratien zerbröckeln direkt vor unseren Augen.