Tschechischer Präsident: Forderungen nach Rücktritt des Präsidenten Syriens sind eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Syriens

In einem Interview mit der tschechischen Website Parlamentni Listy sagte Zeman, dass es ungefähr 200 Präsidenten auf der Welt gibt, und wenn einer aus der arabischen Welt sagen würde, dass der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Barack Obama zurücktreten muss, dann würden amerikanische Journalisten und andere das als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Vereinigten Staaten von Amerika betrachten.

Bundestag beschließt Atomgesetznovelle: Riesiges Eingangslager für 500 Castor-Behälter geplant

Diese Gesetzesänderung legt fest, wie im Rahmen eines von der EU geforderten “Nationalen Entsorgungsprogramms” (NaPro) mit der Lagerung der atomaren Abfälle umgegangen werden soll. Dieser gesetzliche Rahmen entwertet aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) die Arbeit der Endlagerkommission, die ursprünglich damit betraut wurde, die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle neu zu starten.

Vertrag zwischen Uni Köln und BAYER: Kooperation bleibt geheim

Der Vertrag zwischen dem Kölner Universitätsklinikum und BAYER war im Frühjahr 2008 geschlossen worden und umfasste eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Der damalige Wissenschaftsministers Andreas Pinkwart bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Kurz darauf wurde der Einfluss des Konzerns durch die Ernennung des langjährigen BAYER-Vorstandsmitglied Richard Pott zum Vorsitzenden des Kölner Hochschulrats weiter vergrößert.

Gerichtsentscheid zu Bürgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungünstig für die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).