FĂĽr Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Ă„nderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle ĂĽber das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „FĂĽhrung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die GesetzentwĂĽrfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten mĂĽssen.
In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden.