Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).

Analyse zum Würzburg-Attentat: Psychologische Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung

Das Attentat in Würzburg dient als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik, mit dem Ziel diese zu unterwerfen, zu dekonstruieren und systemisch zu brechen. Dabei sind drei Zielebenen zu beachten:

die kurzfristige – eine Stärkung autoritärer und xenophobischer Kräfte und Strömungen bei den Landtagswahlen und damit die Stärkung der Bundesregierung
die systemische – die offene Durchsetzung von Polizei- und Überwachungsstaat, gezielter politischer Verfolgung und Massenüberwachung, eingeschlossen die Legitimierung entsprechender Mittel und Systeme, die bereits verdeckt angewendet werden
die geostrategische – die unbedingte Unterwerfung der lediglich als „Etappe“ gedachten Republik Deutschland unter das Imperium der Vereinigten Staaten von Amerika, seinen Ableger „Europäische Union“, seinen fünfzehnjährigen Terrorkrieg und seine Kriegskoalition.

Eine Analyse.

Scheitern des Militärputsches in der Türkei im geostrategischen Kontext

Natürlich war der Militärputsch in der Türkei auch ein Putsch der „Europäischen Union“, des Militärpakts N.A.T.O. und deren Führungsmacht, dem Imperium („Supermacht“) der Vereinigten Staaten von Amerika. Und natürlich bedeutet das desaströse Scheitern dieses Putsches auch ein desaströses Scheitern des U.S.-Imperiums und seiner Ableger. Konkret ist nach der gescheiterten Invasion der Etappe Syrien und der nun fehl geschlagenen Machtübernahme in der Türkei auch das gesamte 2008 aus dem Hut gezogene Luftschloss namens „Mittelmeerunion“ weiter in sich zusammengefallen. Auf dem langen Marsch zur Transformation der Weltordnung war diese als nächste, trikontinentale Stufe der gruseligen Verwandlung des U.S.-Klons E.U. geplant. Auch diese spieltheoretische Realität hat sich nun als Illusion entpuppt.

Frankreich: Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlängern

Frankreich, Nationalfeiertag: Präsident Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an und droht dem starken Mann Frankreichs, Wirtschaftsminister Macron, mit Rauswurf. Am Abend gibt es ein blutiges Attentat in  Nizza. Danach kündigt Hollande an, den Ausnahmezustand doch verlängern lassen zu wollen. Im Hintergrund stehen Macrons Pläne für eine „Neugründung Europas“ und die nächste Wahl des Präsidenten von Frankreich in 2017. Gestern kündigte der Präsident von Frankreich, Francois Hollande, an, auf den Versuch einer weiteren Verlängerung des nach den Attentaten in Paris am 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands verzichten zu wollen. Nach Artikel 36 der Verfassung der Fünften Republik muss der Präsident die  Ausnahmezustand durch das Parlament genehmigen lassen. Um das zu umgehen, hatten Hollande und seine contralinken Regierungsparteien „Sozialisten“, „Grüne“ und „Radikale Linke“ bereits versucht die Verfassung zu ändern. Ende März 2016 scheiterten die contralinken Putschisten, ausgerechnet an den Konservativen und der notwendigen Drei-Fünftel-Mehrheit im Kongress (Senat und Nationalversammlung) krochen zu Kreuze. Maßgeblicher Faktor in der Regierung von Frankreich, die offiziell dem Präsidenten untersteht, ist der Finanzextremist Emmanuel Macron.