Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Interessantes fĂĽr die Nutzer von Google, Microsoft, Facebook, Twitter und Youtube

Die GrĂĽndung eines „Globalen Forums gegen den Terrorismus“ durch Microsoft, Facebook, Youtube und Twitter, die Milliarden-„Strafe“ gegen Google durch die E.U.-Kommission, sowie die Ă„nderungen von Suche und Algorithmen im Nebel von „Design“ seitens der Konsortien Google und Twitter sind im Zusammenhang zu sehen. Und zwar im Zusammenhang mit der internationalen Kriegskoalition gegen das World Wide Web, welche die weltweite Kontrolle des Internets auf die Agenda des G20-Gipfels in Hamburg gesetzt hat. In den letzten Tagen geschahen vier sehr interessante Dinge. Und obwohl diese nicht nur fĂĽr die 3,7 Milliarden Nutzer des Internets, sondern auch fĂĽr die andere Hälfte der Menschheit durchaus von Bedeutung waren, nahm diese selbst von den einzelnen Vorgängen wenig und im Zusammenhang ĂĽberhaupt keine Notiz davon. Der Reihe nach.

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂĽr mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂĽber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative fĂĽr Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässĂźlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

„Personenscanner mit Gesichtserkennungsfunktion“: Die Anzeigen von Digitalcourage gegen Real und Post

Eine der wenigen ernstzunehmenden Bürgerrechtsorganisationen der Republik hat gehandelt: Digitalcourage hat die Deutsche Post AG und dessen Vorstandsvorsitzenden, sowie die Real SB-Warenhaus GmbH und deren Geschäftsführer angezeigt und diese Anzeigen nun veröffentlicht.

Im Zuge des Einsatzes von „Personenscannern mit Gesichtserkennungsfunktion“, einer Verarbeitung der Bildaufnahmen Betroffener durch das Programm „Adpack“ der Firma „Indoor“ und einer Weiterleitung der Aufnahmen an die Firma „Echion“, geht es konkret um den Verdacht auf Straftaten nach §§ 44, 43, 6b, 4, 33 und 11 Bundesdatenschutzgesetz.

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