VerfassungsĂ€nderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die HintertĂŒr
Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte VerfassungsĂ€nderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂŒr mittels finanzieller Mittel vernichten.
Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunĂ€chst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂŒber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionĂ€ren „Alternative fĂŒr Deutschland“ hinaus, dient diese VerfassungsĂ€nderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropĂ€isch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlĂ€ssĂlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.
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