Tote, Tempelberg, Tarnkappen: Netanjahu bei der Arbeit

Über Israels immer noch amtierenden Premierminister Benjamin Netanjahu gibt es eigentlich nur eines zu wissen: Er glaubt, was er sagt. Völlig egal, was das ist. Für die seit der Ermordung von Yitzhak Rabin in 1995 faktisch durchgängig an der Macht befindliche Nomenklatura Israels gilt das Gleiche. Ebenso für deren Unterstützer und LobbyistInnen.

Ăśber die Palästinenser gibt es wiederum nur Eines zu begreifen: dass sie nichts begreifen. Was wiederum zumindest nachvollziehbar ist, weil sie zu sehr mit Sterben, Leid und der seit Generationen ĂĽber sie verhängten Kolonialherrschaft beschäftigt sind und von fast allen Seiten nur benutzt werden, eingeschlossen ihren sogenannten „Repräsentanten“.

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Starker G20-Staat: Sogar im LĂĽgen nur MittelmaĂź

Zu dem vom „S.P.D.“-Innensenator Andy Grote in Hamburg vermeldeten „bewaffneten Hinterhalt“ auf dem mit BaugerĂĽst versehenen Haus am Schulterblatt 1, dem dort von Anti-Terror-Kommandos aus Deutschland und Ă–sterreich unter Gebrauch von Schusswaffen vorgenommenen Einsatz mit StĂĽrmung diverser Wohnungen, sowie zu Weiterem ein paar Kleinigkeiten, welche sogar fĂĽr Fans des starken G20-Staates interessant sein dĂĽrften.

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.