VerfassungsĂ€nderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die HintertĂŒr

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte VerfassungsĂ€nderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂŒr mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunĂ€chst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂŒber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionĂ€ren „Alternative fĂŒr Deutschland“ hinaus, dient diese VerfassungsĂ€nderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropĂ€isch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlĂ€ssßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

„Personenscanner mit Gesichtserkennungsfunktion“: Die Anzeigen von Digitalcourage gegen Real und Post

Eine der wenigen ernstzunehmenden BĂŒrgerrechtsorganisationen der Republik hat gehandelt: Digitalcourage hat die Deutsche Post AG und dessen Vorstandsvorsitzenden, sowie die Real SB-Warenhaus GmbH und deren GeschĂ€ftsfĂŒhrer angezeigt und diese Anzeigen nun veröffentlicht.

Im Zuge des Einsatzes von „Personenscannern mit Gesichtserkennungsfunktion“, einer Verarbeitung der Bildaufnahmen Betroffener durch das Programm „Adpack“ der Firma „Indoor“ und einer Weiterleitung der Aufnahmen an die Firma „Echion“, geht es konkret um den Verdacht auf Straftaten nach §§ 44, 43, 6b, 4, 33 und 11 Bundesdatenschutzgesetz.

Neue StaatsplĂ€ne: „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte

Die ErmĂ€chtigung fĂŒr eine staatliche „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte ist Thema auf der morgen beginnenden Sitzung der Justizminister der BundeslĂ€nder. Den Nebel fĂŒr diese verfassungswidrigen PlĂ€ne, welche entsprechend unter erkennbarem Ziel einer weiteren Änderung bzw „Interpretation“ des Grundgesetzes verfolgt werden, bieten Razzien des Bundeskriminalamtes gegen „Hasspostings“.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower“

Zusammenfassung der Taktik „Leak“

Variante 1: Lass den Gegner oder die populĂ€re Presse deine LĂŒgen oder Manipulationen streuen. So erscheinen sie glaubwĂŒrdig.

Variante 2: Wenn Du zutreffende, geheime und / oder private Informationen hast bzw sie geraubt hast und ihr Bekanntwerden in Deinem Interesse ist, lass den Gegner oder die populÀre Presse diese veröffentlichen. So kannst du sie elegant bekannt werden lassen und Presse und Gegner durch deine eigene Intrige zusÀtzlich beschÀdigen.

Variante 3: Lass den Gegner oder die populÀre Presse deine PlÀne veröffentlichen, warte die Reaktion ab, lass die Erregung abebben, beschwichtige und setze dann einfach um wovon alle wussten, aber nichts dagegen unternahmen.

Variante 4: Lass den Gegner oder die populĂ€re Presse ĂŒber deine illegalen, kriminellen oder verfassungswidrigen AktivitĂ€ten berichten und eventuell unbedeutende Teile davon (sukzessive) veröffentlichen. Dann warte die Reaktion ab, lass die Immunisierung wirken und das Fieber abebben, beschwichtige, streue GerĂŒchte, lass die Leute sich daran gewöhnen, kaufe eventuell ein paar SchlĂŒsselfiguren ein oder stelle sie ruhig. Interpretiere. VerdĂ€chtige Gegner, die entsprechenden Informationen selbst veröffentlicht zu haben, beschĂ€dige diese und spioniere sie aus. Anschließend legalisiere wovon nun alle wissen, aber nichts dagegen unternehmen. Argumentiere, dass es ja alle auch wollen, weil sie nichts dagegen unternehmen. Falls Verfassungsklagen drohen, sorge dafĂŒr dass ihre Erhebung ebenso verschleppt wird wie das Verfahren. Wenn alle Fakten geschaffen sind, argumentiere mit deren Unumkehrbarkeit. Dann fang von vorne an.

Weitere Varianten sind beliebig aufzÀhlbar.

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