Starker G20-Staat: Sogar im Lügen nur Mittelmaß

Zu dem vom „S.P.D.“-Innensenator Andy Grote in Hamburg vermeldeten „bewaffneten Hinterhalt“ auf dem mit Baugerüst versehenen Haus am Schulterblatt 1, dem dort von Anti-Terror-Kommandos aus Deutschland und Österreich unter Gebrauch von Schusswaffen vorgenommenen Einsatz mit Stürmung diverser Wohnungen, sowie zu Weiterem ein paar Kleinigkeiten, welche sogar für Fans des starken G20-Staates interessant sein dürften.

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Interessantes für die Nutzer von Google, Microsoft, Facebook, Twitter und Youtube

Die Gründung eines „Globalen Forums gegen den Terrorismus“ durch Microsoft, Facebook, Youtube und Twitter, die Milliarden-„Strafe“ gegen Google durch die E.U.-Kommission, sowie die Änderungen von Suche und Algorithmen im Nebel von „Design“ seitens der Konsortien Google und Twitter sind im Zusammenhang zu sehen. Und zwar im Zusammenhang mit der internationalen Kriegskoalition gegen das World Wide Web, welche die weltweite Kontrolle des Internets auf die Agenda des G20-Gipfels in Hamburg gesetzt hat. In den letzten Tagen geschahen vier sehr interessante Dinge. Und obwohl diese nicht nur für die 3,7 Milliarden Nutzer des Internets, sondern auch für die andere Hälfte der Menschheit durchaus von Bedeutung waren, nahm diese selbst von den einzelnen Vorgängen wenig und im Zusammenhang überhaupt keine Notiz davon. Der Reihe nach.

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.