VerfassungsgerichtsprĂ€sident: Grundgesetz ist EU-Recht ĂŒbergeordnet

Bereits am Donnerstag, dem 1. MĂ€rz, wurde im Landtag des Bundeslandes Hessen auf Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner eine Veranstaltung abgehalten. Die Veranstaltung “Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der EuropĂ€ischen Einigung” traf mit 500 Teilnehmern auf durchaus großes Echo, wenn auch nicht in der Berichterstattung von Staatssendern und Informationsindustrie. Der PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle konstatierte anlĂ€sslich dieses gesellschaftlichen Ereignisses ein paar Fakten, die Kanzlerin Angela Merkel am nĂ€chsten Tag wohl irgendwie vergessen zu haben schien. Diese saß nĂ€mlich freitags in BrĂŒssel und verlor bei der Unterzeichnung ihres “Fiskalpakts” durch den obersten EU-Regierungsrat kein Wort ĂŒber ihren Chef und dessen Anweisungen.

Merkels Chef. Das ist das Grundgesetz. Wir verstehen uns

„Entscheidend sind nicht Gesetze, sondern das reale KrĂ€fteverhĂ€ltnis“

Dokumentation: Ein Diskussionsbeitrag von Ursel Beck, Cannstatter Initiative fĂŒr K21, vor der 113. Montagsdemonstration ĂŒber die Perspektiven der Stuttgarter BĂŒrgerbewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21) nach der Zerstörung großer Teile des Stuttgarter Schlossgartens durch den Staatskonzern Deutsche Bahn AG und der vorhergehenden RĂ€umung durch die Polizei in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar.

„Stuttgart 21“: GrĂŒn-Rote Landesregierung lĂ€ĂŸt BĂŒrgerbewegung durch Geheimdienste ĂŒberwachen

In einem offenen Brief hat der langjĂ€hrige Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, Richter und Staatsanwalt a. D. Dieter Reicherter, einen brisanten Rahmenbefehl des Landesinnenministeriums von Baden-WĂŒrttemberg unter Reinhold Gall (SPD) auffliegen lassen. In dem im Dezember ergangenen Auftrag an das LKA wird angeordnet, die Überwachung der BĂŒrgerbewegung gegen das regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21) unter Zuhilfenahme von Spionen aus den Landes- und BundesĂ€mtern „wie bisher“ weiterzufĂŒhren.