Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklärt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche Verträge, die „in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der Europäischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsändernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat äußerst weitreichende Konsequenzen.

Berlin, das Neue Rom

Die Kanzlerin von Deutschland, Angela Merkel, ist gestern offiziell zur Herrscherin über Griechenland gewählt worden. Und zwar von den Griechen selbst. Jedoch ist diese inhaltslose, seelenlose, skrupellose Cäsarin eines neuen Rom, Berlin, jederzeit ersetzbar, genauso wie sämtliche Gilden im „Neuen Senat“, dem Bundestag. Sie kann jederzeit durch eine andere Figur auf dem Thron ersetzt werden. Merkels historische Leistung ist es lediglich, diese Instanz eines sich aufstellenden, neuen paneuropäischen Imperiums geschaffen und alle bislang existierenden politischen, staatlichen, demokratischen Instanzen entleert, entkernt und gefügig gemacht zu haben, in unserer Republik und darüber hinaus.

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