Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.

Offener Brief: Belgische Rissereaktoren bleiben brandgefährlich

In ihrem Offenen Brief weisen die Unterzeichner*innen im Weiteren darauf hin, dass sich mehrere Mitglieder der RSK und ihrer Ausschüsse aufgrund ihrer Tätigkeit in Unternehmen der Atomindustrie in einem Interessenskonflikt befinden. Diese Befangenheitsprobleme – so kritisieren sie – wurden bislang jedoch von Seiten des Bundesumweltministeriums nicht angegangen.

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Mattis: USA suchen keinen Regimewechsel im Iran

Weist Berichte über einen geplanten US-Angriff als „Fiktion“ zurück In einem Off-Kamera-Briefing im Pentagon sagt Verteidigungsminister James Mattis, dass die USA keinen Regimewechsel oder Zusammenbruch im Iran anstreben und fügt hinzu, dass es keine Politik gibt, die in dieser Form eingeführt wurde.

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