Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!

Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fĂŒr jedermann und fĂŒr alle Berufe gewĂ€hrleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 BeschĂ€ftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschrĂ€nken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

„Sture Beibehaltung ihrer Taktik, der GDL die Schuld an den Streiks zuzuschustern“

„Zahlreiche ZugausfĂ€lle im GĂŒter- und Personenverkehr und eine hohe Streikbeteiligung unter den LokomotivfĂŒhrern und Zugbegleitern zeigen eines sehr deutlich: Das Zugpersonal ist in hohem Maße solidarisch untereinander und steht in dieser Auseinandersetzung fest zusammen. Der Versuch der Deutschen Bahn, die BeschĂ€ftigen durch das unablĂ€ssige Werfen von Nebelkerzen zu spalten ist erneut klĂ€glich gescheitert.“

Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer (GDL) Claus Weselsky den derzeit laufenden Arbeitskampf bei der DB. Der Streik wird bis Montag, dem 20. Oktober 2014 um 4 Uhr dauern.

„Geheimdienste sind Fremdkörper in einer Demokratie“: Demonstration vor N.S.A.-B.N.D.-Untersuchungsausschuss-Sitzung

Aufruf der Digitalen Gesellschaft e.V. zur Demonstration am Donnerstag, dem 16. Oktober 2014 in Berlin. Die Demonstration beginnt um 10.00 Uhr beim Kanzleramt Ecke Heinrich-von-Gagen-Straße/Paul-Löbe-Allee, vor der nĂ€chsten Sitzung vom N.S.A.-B.N.D.-Untersuchungsausschuss um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus.

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