Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fĂŒr jedermann und fĂŒr alle Berufe gewĂ€hrleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 BeschĂ€ftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschrĂ€nken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete MaĂnahmen sind rechtswidrig.
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