Wie die GeschĂ€ftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage ĂŒber die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
Vorbemerkung Einiges spricht dafĂŒr, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits auĂer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch ablĂ€uft, in dem sich scheinbar heftig bekĂ€mpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die BĂ€lle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrĂŒgen. Analyse und Einleitung Unserer EinschĂ€tzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen BeschlĂŒssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohĂ€rente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europĂ€ischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-AffĂ€re in die Subhegemonie der „EuropĂ€ischen Union“ ĂŒberfĂŒhrt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc. Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch…
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