#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

Zensur, Urheberrecht, Causa kino.to, „europäischer Gerichtshof“, „europäisches Internet“, bahaha. Ein paar Klarstellungen zum Urteil.

Ich hab das bereits in einer Tweet-Serie geschrieben. Hier nochmal als Artikel.

1. Das heisst nicht „Europäischer Gerichtshof“. Das heiĂźt „Gerichtshof der Europäischen Union“.

2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen auĂźer Funktion setzenden Passus ĂĽbrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „Europäischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafĂĽr bezahlt. Mehr nicht.

4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurĂĽck.

5. Lernt Lesen.

6. Stört meine Kreise nicht.