#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

Zensur, Urheberrecht, Causa kino.to, „europĂ€ischer Gerichtshof“, „europĂ€isches Internet“, bahaha. Ein paar Klarstellungen zum Urteil.

Ich hab das bereits in einer Tweet-Serie geschrieben. Hier nochmal als Artikel.

1. Das heisst nicht „EuropĂ€ischer Gerichtshof“. Das heißt „Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union“.

2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam SchĂ€uble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus ĂŒbrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „EuropĂ€ischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein GlĂ€ubiger oder wird dafĂŒr bezahlt. Mehr nicht.

4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurĂŒck.

5. Lernt Lesen.

6. Stört meine Kreise nicht.