Interview: Neue Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Stabilisierungsmechanismusgesetz
Am 6. April reichte die BĂŒrgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Unser Politikblog) eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die 240-seitige Beschwerdeschrift richtet sich gegen das Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG) in der am 9. Oktober 2011 verkĂŒndeten Fassung. Dazu sprach fĂŒr Radio Utopie Daniel Neun mit Volker Reusing, dem Ehemann der VerfassungsklĂ€gerin.
Das StabMechG („Stabilisierungsmechanismusgesetz“) gibt die deutschen BĂŒrgschaftsermĂ€chtigungen fĂŒr die EFSF, die zweite Stufe des Euro-Rettungsschirms. Die Funktionsweise der EFSF ist in einem parlamentarisch zustimmungsbedĂŒrftigen völkerrechtlichen Vertrag, dem EFSF-Rahmenvertrag, geregelt. Das StabMechG stimmt jedoch dem Rahmenvertrag selbst nicht zu, sondern gibt dem Bundestag in seinem §3 Abs. 2 Nr. 3 die ErmĂ€chtigung, völlig intransparent durch einfachen Beschluss zuzustimmen. Die Klage macht geltend, dass damit das grundrechtsgleiche Wahlrecht, die Rechtsweggarantie sowie die unantastbaren Strukturprinzipien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verletzt werden â und stellt deshalb beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
AuĂerdem macht die Klage geltend, insbesondere anhand von Reden aus dem Parlamentarischen Rat und anhand eines Vergleichs mit Ă€hnlichen Vorschriften aus lateinamerikanischen Verfassungen, daĂ Art. 1 Abs. 2 GG nicht nur die Rechtsstaatlichkeit im materiellen Sinne und den Staatsauftrag Friedensgebot, sondern insbesondere auch die Verpflichtung Deutschlands auf die Allgemeine ErklĂ€rung der Menschenrechte und alle von Deutschland ratifizierten MenschenrechtsvertrĂ€ge der UNO incl. deren Ranganspruch und Verpflichtung zu deren unmittelbarer Anwendung durch alle staatlichen Gewalten in Deutschland enthĂ€lt. Das macht, so die KlĂ€gerin Sarah-Luzia Hassel-Reusing, den Kern der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes aus.
Die Klage beleuchtet auĂerdem den Schutzumfang der universellen Menschenrechte auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt), soziale Sicherheit und Sozialversicherung (Art. 9 Uno-Sozialpakt) und Nahrung (Art. 11 Uno-Sozialpakt) und vergleicht diese, u.a. anhand von Prof. Dr. Michel Chossudovskys Werk „The Globalization of Poverty and the New World Order“, mit den verheerenden Erfahrungen maĂloser Kreditauflagen des Internationalen WĂ€hrungsfonds (IWF). Denn alle Auflagen im Euro-Rettungsschirm sind mit einer „Strenge“ vorgesehen, die der „Praxis“ (nicht der Satzung), des IWF entspricht. Dazu gehören drastische KĂŒrzungen im Gesundheitswesen z. B. in RumĂ€nien, Griechenland, Portugal und Vietnam, die Zerstörung des Bund-LĂ€nder-Finanzausgleichs in Ăthiopien und Jugoslawien, ZwangsschlieĂungen rentabler kleiner und mittelstĂ€ndischer Unternehmen in Peru und Bangla Desh und selbst VerfassungsĂ€nderungen per Kreditauflage wie 1994 in Brasilien, und wie die Troika aus IWF, EU-Kommission und EZB es derzeit Griechenland aufzuzwingen versucht.
Die vollstÀndige Verfassungsbeschwerde als PDF
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Artikel zum Thema:
18.08.2011 Statusbericht und Ăberblick zum laufenden Staatsstreich
Die Argumentation der Regierung lautet nun im Kern wie folgt: dadurch, daĂ der Bundestag seine ErmĂ€chtigung zu einer kommerziellen (âprivatenâ) Zweckgesellschaft gegeben habe, ginge es nicht um die âpolitischen Beziehungenâ des Staates Bundesrepublik Deutschland. Somit entfalle der Zwang eines Bundesgesetzes bzw Parlamentsbeschlusses.
08.06.2010 Autorin von Radio Utopie VerfassungsklÀgerin gegen 148 Mrd Euro-Zweckgesellschaft
Wie das Bundesverfassungsgericht gestern gegenĂŒber Radio Utopie bestĂ€tigte, wird die Verfassungsklage von BĂŒrgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing gegen die am 21.Mai vom Bundestag bewilligte FinanzermĂ€chtigung âGesetz zur Ăbernahme von GewĂ€hrleistungen im Rahmen eines europĂ€ischen Stabilisierungsmechanismusâ (Drucksache 17/1685) derzeit von Karlsruhe unter dem Aktenzeichen AZ 2BvR 1183/10 behandelt. Eingereicht ist u.a. der Antrag auf Einstweilige VerfĂŒgung zur sofortigen Ausserkraftsetzung der FinanzermĂ€chtigung. Wie es hiess, liegen in Karlsruhe bisher vier Klagen vor.