Bundesverfassungsgericht zu Razzia in Hamburger Radio-Redaktion

Urteil: Der Beschwerdeführer wurde in seinem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG eingeschränkt und die Durchsuchung war eine Störung der redaktionellen Arbeit sowie bestand somit die Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung, was zu einer Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG führen kann Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zu dem Fall – 1 BvR 1739/04 – am 10.Dezember 2010 folgende Entscheidung einstimmig getroffen:

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Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …

… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden. Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und Verbände auf die Europäische Union mit den Brüsseler Richtlinien als alleingültigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkürlich in ihrem Sinne zu verändern. Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und erhält von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zuständig:

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Staatsstreich des Euro-Systems

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages unterstützen der amtierende Führer der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, sowie der ehemalige SPD-Finanzminister Peer Steinbrück vor dem morgigen Gipfel des obersten EU-Regierungsrates den laufenden Staatsstreich gegen die Souveränität der Berliner Republik und das Grundgesetz. Angestrebt wird die selbst erzeugte Währungskrise des Euro-Systems zur Auflösung der Staaten in der Euro-Zone zu nutzen. Symbolträchtiger kann man es nicht machen. In einer englischsprachigen Erklärung in der „Financial Times“ (1) forderten gestern Finanzminister und Aussenminister der „großen Koalition“ von 2005-2009 durch eine „radikale, gezielte Anstrengung“ der desaströsen Finanzunion, die mittlerweile halb Europa mit Bankrott und sozialen Revolten bedroht, nun auch noch die „politische Integration“ der 1992 geschaffenen „Europäischen Union“ folgen zu lassen.

Auch wenn alles in Euro fällt

EZB-Präsident Jean-Claude Trichet fordert kurz dem Treffen des obersten Regierungsrates der „Europäischen Union“ (EU-Gipfel) am Donnerstag eine massive Aufstockung des 440 Milliarden Euro Steuergelder schweren Fonds der Zweckgesellschaft EFSF, dem sogenannten „Rettungsschirm“ oder „Rettungsfonds“ (1). Diese Summe, gedacht als Auszahlungssumme an Banken im Besitz von staatlichen Schuldtiteln, war im Mai in Euro-Zonen-Länder durch Erpressung und Drohungen im Eilverfahren eingetrieben worden. Allein das deutsche Parlament unterschrieb am 21.Mai eine Blankovollmacht von insg. 148.000.000.000 Euro für die EFSF, bevor diese überhaupt gegründet worden war und ohne dass ein Vertrag darüber vorgelegen hätte. Das Bundesverfassungsgericht, unter Vorsitz des neuen Präsidenten, SPD-Ziehkindes und Hochverräters Andreas Voßkuhle, lehnte einen Eilantrag gegen die Vollmacht des Bundestages ab und verschleppt bis heute das Hauptverfahren, welches u.a. durch eine Klage von Radio Utopie-Autorin Sarah-Luzia Hassel Reusing (AZ 2BvR 1183/10) zustande kam. (8.Juni, Autorin von Radio Utopie Verfassungsklägerin gegen 148 Mrd Euro-Zweckgesellschaft)

Die Chronik des Neoliberalen Irrsinns – Mai 2010

Das Jahr 2010 neigt sich seinem Ende zu und allmählich verklärt sich der Blick auf das Vergangene. Damit aber das weihnachtliche Vergeben und Vergessen nicht allzu großzügig ausfällt, hat der Politologe und Philosoph Egbert Scheunemann auch in diesem Jahr mit seiner „Chronik des neoliberalen Irrsinns“ eine sowohl subjektive wie informative Jahres-Chronik erstellt, die Radio Utopie in monatlichen Kapiteln dokumentiert.  Nicht alle Meinungen und Auffassungen des Autors müssen dabei mit denen der Redaktion übereinstimmen. Die ersten fünf Jahre der „Chronik des Neoliberalen Irrsinns“ (2003-2008)  sind bereits als Buch erschienen. Die Chronik 2010 ist hier im Original als PDF zu lesen.

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