Freispruch! Richter wĂŒrdigt Castor-Blockierer: „Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen.“
In der UrteilsbegrĂŒndung heisst es hingegen, dass âdie Blockade dieses sinnlosen AtommĂŒlltourismus weder als Nötigung noch als Störung des öffentliches Betriebs zu interpretieren ist und das mit einem Plakat an der Strecke nichts erreicht worden wĂ€re.
Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauenâ, so das Gericht
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