„Hauptausschuss“ des Bundestages: Institutionalisierung des abrufbaren Ausnahmezustands

Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte regulĂ€re Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich fĂŒr eine „Übergangsphase“ – die Installation eines prĂ€zedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklĂ€rten Ausnahmezustand, da nur mit geschĂ€ftsfĂŒhrender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei MilitĂ€reinsĂ€tze der Bundeswehr in Afrika beschließen, sowie „BeschlĂŒsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen MarinestreitkrĂ€fte im Rahmen einer „PrĂ€senz- und Überwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der KĂŒste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschĂ€ftsfĂŒhrende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlĂ€ngert wurde.

Eine Chronologie und EinschÀtzung der Ereignisse.

Terror-Kriegs-Gesetze auf VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen? „DiesbezĂŒglicher Auftrag der Kommission erledigt“

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun auch staatsoffiziell ein Polizeistaat, eine Digitale Diktatur im Normalzustand. Heute drĂŒckten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Hans-Peter Friedrich verschĂ€mt und unter dem Schutzschirm des seit nunmehr fast 12 Jahren andauernden Terror-Kriegs-Gewitters den Abschlussbericht ihrer Kommission in die Öffentlichkeit.

Bundesverfassungsgericht stÀrkt Recht auf Meinungsfreiheit bei Behördenkritik

Mit allen Mitteln wehren sich die verwaltungen auf allen Ebenen dagegen, in ihren Entscheidungen hinterfragt und kritisiert zu werden und bemĂŒhen dazu den Amtsweg in der ignoranten Annahme, mit ihren Rechtsabteilungen am lĂ€ngeren Hebel zu sitzen. Viele BĂŒrger resignieren schon im Vorfeld, aus diesem Grund den Rechtsweg einzuschalten. So werden UnfĂ€higkeit, Korruption und Intransparenz weiterhin Vorschub geleistet.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch am 24. Juli 2013 einer eingereichten Klage stattgegeben und die vorherige Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam vom 8. Januar 2013 mit dem Beschluss 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 aufgehoben.

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