Gifteinsatz verstößt gegen Bundesnaturschutzgesetz

„Die Auswirkungen auf die lokale Population der Tagfalterfauna inklusive der streng geschützten Arten, sowie die Population der streng geschützten Ordensbänderarten wurden nicht betrachtet. Entweder ist somit die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ergangen oder es liegt überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in diese Artengruppen vor.“

Grünes Band Thüringen: BUND begrüßt die Ausweisung als Nationales Naturmonument

Durch den heutigen Beschluss wird das Grüne Band Thüringen mit 6.850 ha das erste großflächige Nationale Naturmonument in Deutschland und das Bundesland damit zum Vorreiter, was den Schutz dieser Schatzkammer der Artenvielfalt betrifft. „Am Grünen Band zeigt sich, dass Grenzen überwunden werden können und wir Menschen eine lebendige Natur brauchen“

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen.