Die Stimme des Gewissens kann man nicht verurteilen

Den beiden wird Propaganda fĂŒr eine Terrororganisation nach dem Antiterrorgesetz Nr. 3713 vorgeworfen. Sie haben im MĂ€rz 2016 eine ErklĂ€rung unterzeichnet, die sich gegen die Angriffe der Regierung auf die Bevölkerung des SĂŒdostens richtete. „Wir, die Akademiker*innen und Wissenschaftler*innen dieses Landes werden nicht Teil dieses Verbrechens sein!“ Über 2.000 Menschen haben diesen Aufruf unterzeichnet. Die meisten verloren in der Folge ihre Arbeit, viele wurden angeklagt, 64 wurden inzwischen verurteilt zu meist einem Jahr und drei Monaten GefĂ€ngnis.

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Wieder mal kleiner Terror-Test fĂŒr Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei MĂŒnchen: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. AufhĂ€nger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei MĂ€nnern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten ĂŒberzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich BĂŒrgermeister Andreas „Bolle“ Spörl ganz köstlich amĂŒsiert („Ich bin trotzdem froh..“). Die Stille-Post-Kette, die wieder mal ĂŒber die „SĂŒddeutsche Zeitung“ lief (ob sie nur da endete, sei einmal dahin gestellt): „Der Hinweis auf die festgenommenen MĂ€nner solle aus den USA gekommen und dann ĂŒber den BND und das Bundeskriminalamt (BKA) an das Landeskriminalamt (LKA) gegangen sein, heißt es in Justiz- und Polizeikreisen.“

Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert

Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwĂ€hnte das tatsĂ€chliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

VerlĂ€ngerung der Terrorgesetze und TotalĂŒberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, GrĂŒne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die VerlĂ€ngerung von Terrorgesetzen und TotalĂŒberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle BĂŒrgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

VerlÀngerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, lĂ€uft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „TerrorismusbekĂ€mpfungsergĂ€nzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „TerrorismusbekĂ€mpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur BeschrĂ€nkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz ĂŒber den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz ĂŒber das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der LĂ€nder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz ĂŒber den militĂ€rischen Abschirmdienst), das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

FĂŒr die Informationsindustrie und die „wie gelĂ€hmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlĂ€ngern lassen will.