Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂŒr

Laut den Karlsruher Interpreten fĂŒhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von TarifvertrĂ€gen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemĂ€ĂŸ sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der EinschrĂ€nkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfĂŒllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverstĂ€ndlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dĂŒrfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulĂ€ssigen Eingriff in das Grundgesetz erklĂ€rt.