250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestätigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.

Montagsdemo gegen S21: Bürgermeister Schairer ignoriert Sicherheit

Stuttgart: Eine von den Ingenieuren 22 durchgeführte Simulation belegt, was das Amt für öffentliche Ordnung seit Jahren bestreitet: Die Lautenschlagerstraße ist als Kundgebungsort ungeeignet und gefährlich. Trotzdem besteht das Amt für öffentliche Ordnung weiterhin darauf, die Lautenschlagerstraße als Versammlungsort für die Montagsdemos im Advent zuzuweisen.

S21: Hunderte Bürger fordern Vernehmung aller Zeugen! Wasserwerfer-Prozess nicht überstürzt einstellen, Herr Stickelberger!

Stuttgart: Am heutigen Dienstag um 14:30 Uhr übergeben Stuttgarter Bürger an Justizminister Rainer Stickelberger das Ergebnis einer spontanen Unterschriftensammlung der letzten zwei Tage: 640 Bürger fordern mit ihrer Unterschrift den Justizminister auf, dass der Wasserwerfer-Prozess fortgeführt wird und dass alle Zeugen gehört werden.

„Die Konsequenz für die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen“

Sicher war der städtebauliche Nutzen frei werdender Bahnflächen ein verlockender Auslöser von S21, der nun unerfüllbar ist und zerbrechen wird. Die Konsequenz für die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen, sondern reinen Wein einschenken, den unverzichtbaren Kopfbahnhof erhalten und ausbauen, ferner die S21-Verträge als nicht mehr erfüllbar rückabwickeln und kündigen, weil deren Auslöser und deren Rechtsgrundlagen entfallen sind.

„Egal welche Löcher noch gegraben werden: Der Kopfbahnhof bleibt in jedem Fall“

Gott sei Dank – aus unserer Sicht! – schrieb ein Beamter in die Begründung zu dieser Gesetzesänderung den Klartext: „Ersatz eines Kopfbahnhofs durch einen leistungsfähigen neuen Durchgangsbahnhof“! Dieses Gesetzesänderungswerk zirkulierte wohl nur in engstem Kreis, jedenfalls erreichte es nicht die Bundestagsfraktion der Grünen – vielleicht, um das geruhsam-grüne Stuttgarter Rathaus nicht in seinen Planspielen „Rosensteinquartier“ zu stören?

Der Entwurf erreichte jedoch die kritischen Bahnexperten im Bündnis „Bahn für Alle“ und Herrn Wüpper, den Berliner Redakteur der Stuttgarter Zeitung, die nun als erste über das geplante Ände-
rungswerk berichtete; Eisenbahn-Fachzeitschriften folgten, ich selbst schrieb darüber im Eisenbahn-Kurier. Ein Sturm der Entrüstung erhob sich, die Grünen starteten im Bundestag eine Anfrage, Verkehrsminister Hermann erklärte seinen Widerstand… Am Freitag vernahm ich aus den Berliner Kulissen, der Gesetzentwurf werde begraben!

„Während die EVG als extrem bahnfreundlich gilt, zeigt sich die GDL unbeugsam und unabhängig“

Die GDL verhielt sich zurückhaltend bei der Privatisierung, während sich die Gewerkschaft Transnet, Vorgängerin der EVG, buchstäblich selbst vor den Karren Privatisierung spannte. Zum ersten Krach kam es allerdings erst, als die Transnet mit der DB AG einen Tarifvertrag unterzeichnete, der es der DB ermöglichte, Lokführer auf Basis von Leiharbeitnehmertum zu Stundenlöhnen um die 7,50 EUR einzustellen. Nur wenige Monate später wechselte der damalige Gewerkschaftsvorsitzende Norbert Hansen nahtlos und ohne Übergangszeit in den Vorstand der DB AG.

Ähnliche Vorgänge sind vonseiten der GDL nicht bekannt. Im Gegenteil, ein lukratives Angebot der DB wurde von Claus Weselsky abgelehnt.