Castor-Gegner erhob Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht rĂĽgt Landgericht LĂĽneburg
Es sei nicht unbedenklich, dass das Landgericht bei einer summarischen Bewertung der Art und Weise der Freiheitsentziehung darauf abgestellt habe, dass der BeschwerdefĂĽhrer seine Ingewahrsamnahme schuldhaft herbeigefĂĽhrt habe.
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