Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper ĂŒber das RĂ€tsel der „Sprechklausel“
Es hieĂ damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an ĂŒber zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner mĂŒssten unverzĂŒglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.
Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwĂ€lzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere ZuschĂŒsse von Stadt und Land aufzufangen.
Im Eilverfahren zum Storno 21-BĂŒrgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklĂ€ren lassen, ihr sei ânicht bekannt, welchen Stand die GesprĂ€che hĂ€tten und zu welchen Ergebnissen sie fĂŒhren werdenâ. Ach ja, es sind nur ĂŒber zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.
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