„Das Problem ist das System, auch bei den Gremien“

Wegen falscher Priorisierung auf S21 wurde in der Region Stuttgart die Instandhaltung hintangestellt. Das Kleinreden, das Ignorieren von Problemen erinnert an S21, es sind ja auch dieselben Macher. In einem Argumentationspapier fĂŒr S21 schreibt der Verband Region Stuttgart (VRS): „Weil die S-Bahnen, die aus Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt kommen, auf ‚eigenen‘ Gleisen zum Hauptbahnhof fahren, wird die FahrplanstabilitĂ€t der S-Bahn besser.“ Das Gegenteil ist der Fall, aber so konnte man das Problem auch etwas aussitzen.

250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestĂ€tigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid fĂŒr die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße fĂŒr die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.

„Die Konsequenz fĂŒr die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen“

Sicher war der stĂ€dtebauliche Nutzen frei werdender BahnflĂ€chen ein verlockender Auslöser von S21, der nun unerfĂŒllbar ist und zerbrechen wird. Die Konsequenz fĂŒr die Stadt und den OB kann nur heißen, nicht unverbesserlich einer Fatamorgana nachjagen, sondern reinen Wein einschenken, den unverzichtbaren Kopfbahnhof erhalten und ausbauen, ferner die S21-VertrĂ€ge als nicht mehr erfĂŒllbar rĂŒckabwickeln und kĂŒndigen, weil deren Auslöser und deren Rechtsgrundlagen entfallen sind.