Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender ErmĂ€chtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen MilitĂ€rs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung Ă€ußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen MilitĂ€r unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und LandstreitkrĂ€ften in Somalia sowie in “angrenzenden RĂ€umen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie EinsatzdurchfĂŒhrung“. Dies setzte alte PlĂ€ne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kĂ€mpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)

Katta vom AK Vorratsdatenspeicherung live im Interview bei Radio Utopie

„Freiheit statt Angst“ am 11.September Am 11.September 2010 startet der – nach neun Jahren Krieg und Attentaten schon traditionell zu nennende – internationale Aktionstag „Freedom not Fear“ der BĂŒrgerrechtler, Demokraten und Dissidenten in den kriegfĂŒhrenden LĂ€ndern Amerikas und Europas, sowie in Australien. Sie wenden sich dort ĂŒberall gegen einen sich stetig selbst legitimierenden und ausbauenden Überwachungsstaat, ebenso gegen die in seinem Windschatten international operierenden Konzerne. In Berlin startet dazu die Demonstration „Freiheit statt Angst“ (1). Organisiert wird die Demonstration vom Nukleus der BĂŒrgerrechtsbewegung in der Berliner Republik: dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Categorized as: AktuellesPolitik, DiplomatieRadio

Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die HĂŒrden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestĂ€rkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld vom 1. MĂ€rz 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem KlĂ€ger recht. (1) Unter Punkt 2b in der UrteilsbegrĂŒndung hiess es: „Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschĂŒchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefĂ€hrlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“

Categorized as: Recht, Justiz

Video von vermeintlicher „Splitterbombe“ aus nĂ€chster NĂ€he

Die Aufnahmen der Explosion eines  Knallkörpers bei der Berliner Demonstration gegen das geplante 80 Milliarden Euro Enteignungsprogramm der Regierung („Sparpaket“) werfen einige Fragen auf. „Das war ein grausamer Mordanschlag“, so der Berliner Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft DPolG, Bodo Pfalzgraf. „Die feige Mörderbande arbeitet hart an der Grenze zum Terrorismus.“ Nach Angaben der Polizei wurde einem von zwei schwer verletzten Beamten „unter anderem ein Nagel aus dem Körper gezogen“. Über die Art des Sprengsatzes konnte die Polizei am Samstag keine Angaben machen, hiess es. Klar sei nur, dass Metallteile als Splitter eingearbeitet waren. (1) Hier nun eine Aufnahme der Sekunden vor und nach der Explosion, gegen dessen Verursacher nach Angaben vom polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin versuchten Totschlags ermittelt wird.