So war es nicht! Offener Brief gegen die Ausgrenzung gesellschaftlicher Opposition durch Polizei und Teile der Medien

-Der „schwarze“Block war bunt.
-Die „Vermummung“ bestand vor allem aus Sonnenbrillen und Regenschirmen.
-Der unmittelbare Vorwand der Einkesselung von über 1000 Personen über insgesamt 9 Stunden war das Abbrennen von 3 bengalischen Feuern.
-Der Vorwurf der „passiven Bewaffnung“ ist aberwitzig und – wie Urteile aus Berlin bereits zeigen – unendlich dehnbar. Schon der Ausdruck „passive Bewaffnung“ verdreht die Tatsachen: ein Styropor-Schild beispielsweise ist ein Schutz, keine Waffe.

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Aserbaidschan verurteilt Polizeigewalt in Deutschland und Türkei

Weiter meinte Bananyarly, dass dies nicht das erste Mal ist. Menschenrechtler haben sich immer gegen die Anwendung von unangemessener Gewalt ausgesprochen, die gegen die Proteste in Frankreich, Deutschland und anderen europäischen Ländern angewendet wird. Wasserwerfer und Tränengas sollte nicht verwendet werden, um die Kundgebungen aufzulösen.

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Prozess gegen Lothar König – Video der Verteidigung vom 29.05.2013

Dafür wurde der Polizist Bert E. angehört. Da seine Aussagen in einem großem Widerspruch zur Wahrnehmung der Verteidigung von Lothar König stand, führte selbige ein Video als Beweismittel ein welches vom Dach des Lautsprecherwagens gefilmt wurde. Auf diesem sieht man die Verhaftung eines Tatverdächtigen, dessen Festnahme Lothar König durch Beschleunigen behindert haben soll.

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