Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert
Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das StraĂenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.
Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwÀhnte das tatsÀchliche Ausmaà dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.
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