Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert

Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwĂ€hnte das tatsĂ€chliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.