Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert

Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwĂ€hnte das tatsĂ€chliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

VerlÀngerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, lĂ€uft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „TerrorismusbekĂ€mpfungsergĂ€nzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „TerrorismusbekĂ€mpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur BeschrĂ€nkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz ĂŒber den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz ĂŒber das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der LĂ€nder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz ĂŒber den militĂ€rischen Abschirmdienst), das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

FĂŒr die Informationsindustrie und die „wie gelĂ€hmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlĂ€ngern lassen will.