Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte reguläre Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich fĂĽr eine „Ăśbergangsphase“ – die Installation eines präzedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklärten Ausnahmezustand, da nur mit geschäftsfĂĽhrender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei Militäreinsätze der Bundeswehr in Afrika beschlieĂźen, sowie „BeschlĂĽsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen Marinestreitkräfte im Rahmen einer „Präsenz- und Ăśberwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der KĂĽste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschäftsfĂĽhrende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlängert wurde.
Eine Chronologie und Einschätzung der Ereignisse.