N.A.T.O.-Land Norwegen verkaufte Kriegsflotte an Warlord und MultimillionÀr in Nigeria

Norwegens Verteidigungsministerium hat trotz Ausfuhrverbot von Waffensystemen an unsichere Staaten und mit Wissen um den wahren Adressaten einen Grossteil der „ausgemusterten Kriegsschiffe“ im Jahr 2012 ĂŒber den Umweg der in Grossbritannien angemeldeten Sicherheitsfirma CAS Global von Shell auf legalen Weg verkauft, die eine Niederlassung in Nigeria unterhĂ€lt. Die Schiffe wurden direkt nach Nigeria geliefert. Dabei handelte es sich um die Flugkörperschnellboote der Hauk-Klasse KNM „Geir“, „Jo“, „Falk“, „Stegg“, „Tjeld“, „Terne“.

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Chinesische Kriegsflotte wirft Anker im Persischen Golf

Die gesamte deutsche Bundesparteienlandschaft versagt in der Verteidigung unserer Verfassung, die derartige EinsĂ€tze eindeutig verbietet. Anstatt eines eindeutigen „Nein“ wird nur herum geeiert und nach neuen Gesetzen gerufen, die AuslandseinsĂ€tze als legitim kaschieren sollen. Versteckt werden diese unter Operationen bilateraler und multinationaler Kommandoebenen wie der N.A.T.O. oder Strukturen der EuropĂ€ischen Union.

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Syrien-Mandat der Bundeswehr fĂŒr „Mittelmeer und bei Bedarf im Nordatlantik mit angrenzenden Seegebieten“

Es ist angesichts des immer noch andauernden Totalausfalls von Parlament, Presse, Hirn und Verstand in der Republik leider unausweichlich zu dokumentieren, was da am Mittwoch (9.) im Bundestag als Tagungspunkt 4. beraten werden wird.

Der komplette Beschlusstext (ohne BegrĂŒndung) vom Antrag der Regierung namens „Beteiligung bewaffneter deutscher StreitkrĂ€fte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen“ (Drucksache 18/984)

Spiel ĂŒber Bande: mutmassliches Söldner-Kommando von indischer Marine verhaftet

Der Oberste Kommandeur der indischen KĂŒstenwache, Anand Kumar, teilte mit, dass der KapitĂ€n bisher nicht erklĂ€ren konnte, was die Truppe im Golf von Bengalen zu suchen hatte (seine Lizenz zum Operieren im Rahmen des Begleitschutzes vor Piratenangriffen gilt nur in internationalen GewĂ€ssern, im Osten mit der Begrenzung Indischer Ozean). Zudem fanden sich keinerlei Genehmigungen, Waffen und Munition zu transportieren. Solange diese sich nicht einfinden, bleibt die Waffenladung weiterhin beschlagnahmt, so Kumar.

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