Wir explodieren nicht für Eure Krise

Kommentar zu der Explosion in der Berliner Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise“. Nehmen wir einmal an, bei dieser Demo am gestrigen Samstag (12.Juni) wäre kein Knallkörper explodiert, dessen Explosion man noch Blocks weiter deutlich wahrnahm. Was wäre dann? Wahrscheinlich hätte es noch jede Menge anderer Möglichkeiten gegeben, 82 Millionen Geschworene am Gerichtshof der Öffentlichen Meinung zu manipulieren. Auf jeden Fall aber wäre versucht worden in der Berliner Republik – die ein weltweites Geldsystem entscheidend stützt, welches 111.5 Billionen Dollar Privatvermögen (1,2) erzeugt hat – folgende Schlagzeilen zu vermeiden: „Die Bevölkerung Deutschlands protestiert gegen das weltweite Geldsystem, welches die Reichen bereichert und die überwältigende Mehrheit der Menschen ausplündert und hat endgültig die Schnauze voll davon, dass ihre korrupten Politnutten sie den ganzen Tag lang belügen“ Nun, solche Schlagzeilen hätten Sie, liebe Geschworenen, in der Form sicher nur bei uns gefunden. Aber irgend so etwas in der Art, etwas formschöner, auch in der widerwillig vor Wut kochenden Informationsindustrie. Und nun überlegen Sie bitte mal in Ruhe für sich selbst: was wäre Ihnen das, als ein Profiteur und Diener des Geldsystems, wert gewesen, so eine Schlagzeile zu verhindern und eine Demonstration im mächtigsten Land der neuen kapitalistischen Sowjetunion „Europäische Union“ auf…

Manipulation an Kenias kommender neuer Verfassung zum Nachteil der Bürger

Zwei geänderte Wörter sollten Massnahmen ohne Gerichtsprozesse im Namen der nationalen Sicherheit ermöglichen. Die Bevölkerung von Kenia wird am 4.August über eine neue Verfassung für ihr Land abstimmen. Eine unabhängige Wahlkommission bereitet den Wahlgang für die Volksabstimmung vor, bei dem die Wähler mit dem Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ ihre Entscheidung für oder gegen das neue „Bill of Rights“ treffen werden.

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Die FDP und die Schutzgüter der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Kommentar zum taz Atikel 14.05.2010 Die Ampel zeigt Rot Ich halte mich bzgl. der Frage,wer inwieweit Verfassungsgegner ist, an das Bundesverfassungsschutzgesetz. Dieses stuft ausschließlich aktive Bestrebungen als „verfassungsfeindlich“ ein, und zwar solche, die aktiv gegen eines oder mehrere der Schutzgüter von §3 BVerfSchG oder §4 BVerfSchG gerichtet sind.

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