U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“

U.S. Bundesberufungsgericht gibt Bundesstaaten Washington und Minnesota gegen Bundesregierung Recht: Die Executive Order von Donald Trump bleibt außer Kraft. Dem „mächtigsten Mann der Welt“ und seiner Truppe bleibt damit nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof („Supreme Court“).

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab.

Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, dessen Spitznamen „Terrorthomas“ sich kreuzbrave Bürgerrechtler ausgedacht haben (nicht ich), möchte in einer von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ abgedruckten Regierungserklärung namens „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“ konkret erstmal Folgendes:

Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage…