„Abzug“ aus Incirlik? Auch nur Geheuchel.

Um angesichts des Einmarsches der Internationalen Kriegskoalition (unter Beteiligung Deutschlands) über die Türkei in Syrien einer möglichen geistigen Belebung im Deppenresevoir des Planeten vorzubeugen, simulieren Bundeswehr und Bundesregierung über das faktische Regierungsorgan „Spiegel“ einen bevorstehenden Abzug der deutschen Luftwaffe aus dem türkischen Militärstützpunkt Incirlik. Wie immer kollaboriert dabei die gesamte „etablierte“ Presse und tut so, als könnte sie nicht lesen. Dabei tut sie nur so. Zu dumm zum Lesen ist die Bevölkerung.

„Flüchtlingspakt“ und Terrorkrieg: Rattenrennen nach Ankara, Wettlauf nach Mosul

Im Nordirak ist derzeit nicht etwa die Befreiung Mosuls durch Truppen der Zentralregierung in Bagdad geplant; vielmehr scheint geplant, die von der Bundeswehr bewaffneten und ausgebildeten Peschmergas des separatistischen Kurdistan in Mosul einmarschieren zu lassen und damit eine neue Flüchtlingsbewegung von über eine Million Menschen zu begründen.

In Ankara treffen derweil die Abgesandten der Merkel-Steinmeier-Regierung und der „Europäischen Union“ ein, um über ihren „Flüchtlingspakt“ zu reden.

Eine unvollständige Zusammenfassung und Analyse.

Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in München geführten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in München kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer regulären Verfassungänderung immer wieder gescheitert waren.