Grundsatzrede zur Sicherheitspolitik – Erneuter Alleingang oder Münchner Konsens 2.0?

Zudem sind an die Parlamentsdebatten auch Informationsrechte der Parlamentarier gebunden, die ĂĽber Ziele, Zahlen, Orte, Strukturen und weiteres vor einer solchen Abstimmung informiert werden mĂĽssen. Ein wichtiger Moment fĂĽr die Informationslage der Opposition.

Sollten diese Schritte tatsächlich umgesetzt werden, könnte der Nationale Sicherheitsrat dann nach Absprachen mit Verbündeten und auf Grundlage des parlamentarischen Vorratsbeschlusses deutsche Truppen von einem Tag auf den anderen in alle Welt entsenden. Ohne unmittelbare parlamentarische Kontrolle und ohne institutionalisierten Aufhänger für eine demokratische Debatte über deutsche Kriegsbeteiligungen.

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „groĂźe Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlieĂźen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfĂĽgen, ohne dass der „Spannungsfall“ ĂĽberhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂĽndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).

Geplatzter heimlicher Waffendeal fĂĽr Saudi-Arabien

In Tabelle D des RĂĽstungsexportbericht 2011 werden genehmigte Waffenexporte nach Saudi-Arabien ĂĽber mehr als 29 Millionen Euro im Jahr 2011 ausgewiesen.

Der “Stabilitätsfaktor” und die Rüstungsindustrie werden mit der Bundeskanzlerin und dieser Regierung keine Probleme haben, gemeinsam eine “Rote Linie” zu überschreiten, die im Grundgesetz verankert ist.