Notstandsgesetze, 11. September, TotalĂŒberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezĂŒgliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch VerfassungsĂ€nderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach MaĂgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen auĂer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die TotalĂŒberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensĂ€tzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populĂ€ren Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen StaatsbĂŒrgerinnen und BĂŒrger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die TotalĂŒberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.
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