Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lĂŒgt oder schweigt.

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil ĂŒber die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden ĂŒber ausgewĂ€hlte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die AktivitĂ€ten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „GrĂŒne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien gefĂŒhrten Landesregierungen in ThĂŒringen und Baden-WĂŒrttemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„). NĂ€chsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche TotalĂŒberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik. Es gibt demnĂ€chst ein Verfassungsurteil, welches dies Ă€ndern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentĂ€r wieder in Funktion setzen könnte.

Terrorgesetze die „eigentlich hĂ€tten geprĂŒft werden mĂŒssen“ bis 2021 verlĂ€ngert

Am 5. November verlĂ€ngerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wĂ€ren sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwĂ€hnte das tatsĂ€chliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.