Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

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4. BĂĽrgerbegehren gegen Stuttgart 21

In einem Bürgerentscheid soll über die Kündigung des Finanzierungsvertrags durch die Stadt Stuttgart wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage abgestimmt werden. Die erforderlichen 20.000 gültigen Unterschriften werden am Montag, den 30. März 2015, um 11:30 Uhr im Stuttgarter Rathaus, Raum 301, an Oberbürgermeister Fritz Kuhn übergeben.

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Welchen Schaden fügt das den Kindern zu – und mit welcher Angst müssen ihre Eltern leben?

Vielleicht denken Sie auch, wenn auch nur am Rande, an diese Soldaten. Welche normalen menschlichen Gefühle des Mitleids müssen über den Haufen geprügelt werden, welche hässlichen Instinkte der auf die eigene Gruppe bezogenen Überlegenheit kultiviert werden, damit sich jemand so verhält wie diese Soldaten – und viele Tausende mehr dergleichen?