Lammert: Haushaltsrecht des Bundestages „nicht dispositonsfĂ€hig und nicht verhandlungsfĂ€hig“
Vor Entscheid ĂŒber EFSF-Gesetz: ParlamentsprĂ€sident betont verfassungsmĂ€Ăige Hoheit des Bundestages ĂŒber Verwendung von Steuermitteln. BundestagsprĂ€sident Norbert Lammert hat im Morgenmagazin von ARD und ZDF noch einmal die durch die Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments von Deutschland ĂŒber die Verwendung von Steuermitteln des deutschen Staates und seiner BĂŒrger bekrĂ€ftigt. Das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages sei „nicht dispositionsfĂ€hig und nicht verhandlungsfĂ€hig“, so Lammert. Es werde im Zuge der von der Regierung geplanten Gesetze zur Erhöhung des Fonds der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, dem sogenannten „Euro-Rettungsfonds“ bzw „Euro-Rettungsschirm“, „keine GeneralermĂ€chtigung“ des Parlamentes fĂŒr die Regierung bezĂŒglich der Verwendung von derzeit regulĂ€r 123 Milliarden Euro (plus 20 Prozent bei Zustimmung des Haushaltsausschusses) geben, so Lammert. FĂŒr jedes einzelne neue Programm, welches der EFSF starte, mĂŒsse die Autorisation des Parlaments eingeholt werden.
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