CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.

Sandsack Joe

Joe Biden, Vizepräsident Barack Obamas von 2009 bis 2017, verkĂĽndet in der „Demokratischen Partei“ seine Präsidentschaftskandidatur. Gegen Bernie Sanders kann er nur durch Betrug gewinnen, wie Hillary Clinton. Gegen Trump ĂĽberhaupt nicht.