Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die HintertĂŒr

Laut den Karlsruher Interpreten fĂŒhrt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von TarifvertrĂ€gen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemĂ€ĂŸ sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der EinschrĂ€nkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfĂŒllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklĂ€rten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklĂ€rt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger beinhaltet, auf Versammlungen auch ĂŒbernachten zu dĂŒrfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu mĂŒssen.

Der Anschlag auf die Demokratie heisst „S.P.D.“

Die Firma unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ greift zur Taktik der vorgetĂ€uschten Schizophrenie: „WĂ€hlt uns, damit wir nicht sind wie wir“. Am Ende ihrer „Systemrelevanz“ angelangt und vor einer Existenzkrise stehend, flĂŒchtet sich die unter der ehedem gutgehenden Marke „Sozialdemokratische Partei“ agierende Firma auf ihrem Parteitag in Dortmund mit „Kanzlerkandidat“ Martin Schulz (einer skurrilen Mischung zwischen Bauernopfer und Sandsack) in die Taktik der vorgetĂ€uschten Schizophrenie. Es gilt, um jeden Preis Aufmerksamkeit zu erhaschen, sei es durch bizarre Lobudelei und ein „Wird schon!“ der Meinungsmanager aus der kontrollierten Presse, oder die von der Firma bereits Angeekelten irgendwie noch weiter zu emotionalisieren. Aufmerksamkeit! Aufmerksamkeit! Irgendwie….

VerfassungsĂ€nderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die HintertĂŒr

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte VerfassungsĂ€nderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂŒr mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunĂ€chst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂŒber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionĂ€ren „Alternative fĂŒr Deutschland“ hinaus, dient diese VerfassungsĂ€nderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropĂ€isch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlĂ€ssßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Neue StaatsplĂ€ne: „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte

Die ErmĂ€chtigung fĂŒr eine staatliche „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte ist Thema auf der morgen beginnenden Sitzung der Justizminister der BundeslĂ€nder. Den Nebel fĂŒr diese verfassungswidrigen PlĂ€ne, welche entsprechend unter erkennbarem Ziel einer weiteren Änderung bzw „Interpretation“ des Grundgesetzes verfolgt werden, bieten Razzien des Bundeskriminalamtes gegen „Hasspostings“.