„Hauptausschuss“: Wie der Bundestag in „neuer Staatspraxis“ erneut die Verfassung ignoriert
Obwohl das Grundgesetz dem Parlament die Einsetzung einer Geschäftsordnung und von sechs Ausschüssen diktiert, verweigert dies der Bundestag bei seiner konstituierenden Sitzung.
Stattdessen versucht die immer noch geschäftsfĂĽhrende Regierung aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ in „neuer Staatspraxis“ abermals, wie in 2013, die Installation eines dem Grundgesetz unbekannten Hauptausschusses, „einer Art PolitbĂĽro“. Und das gesamte Parlament, alle Parteien und Abgeordneten, wahrt darĂĽber bei der ersten Sitzung Stillschweigen.
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